EU-DSGV: Was ab dem 25.5.2018 weiterhin erlaubt ist
Und wie Sie sich jetzt am besten vorbereiten - Bericht über das Workshop mit Datenschutzexperten Anton Jenzer im ZIMMER
Die gute Nachricht zuerst: Pressemitteilungen dürfen auch weiterhin per e-mail an Journalisten geschickt werden. Das gilt zumindest, solange es Ihnen die betreffende Person nicht verbietet. In vielen anderen Bereichen gilt es dagegen, jetzt entsprechende Vorkehrungen zu treffen.