Impulsvortrag: Darum geht Urheberrecht uns alle an

RA Dr. Michael Horak gab beim Wiener Netzwerktreffen des Salzburger Alumni Clubs Einblick in eine brisante Thematik

Die breite Diskussion um die EU-Urheberrechtsreform im digitalen Binnenmarkt hat gezeigt: Geistiges Eigentum ist keineswegs Esoterik für Juristen, sondern ein Thema, das uns alle betrifft. Aber sollen geistige Leistungen überhaupt geschützt und somit Monopole geschaffen werden, und welche Auswirkungen können Upload-Filter auf die Meinungsfreiheit haben? Die Antworten lesen Sie in diesem Blogbeitrag.

Inhalte hochzuladen und zu teilen ist in den sozialen Medien gängige Praxis und macht das Internet 2.0 erst möglich. Das halten Unternehmen ebenso wie Privatpersonen. Doch gerade private Nutzer und kleine Unternehmen sind sich oft nicht bewusst, dass sie in fremde Urheberrechte eingreifen können. Viele empfinden es sogar als Eingriff in ihre Verkaufsstrategie oder die freie Meinungsäußerung, wenn ihnen wegen der Verletzung von Urheberrechten Konsequenzen drohen. Doch was ist überhaupt der Sinn von solchen „gewerblichen Schutzrechten“?

 „Gewerbliche Schutzrechte ermöglichen allen die Früchte der geistigen und schöpferischen Leistungen als ihr geistiges Eigentum auf bestimmte Zeit in bestimmten Ländern zu schützen und andere grundsätzlich von der Nachahmung, Nutzung und Verwertung auszuschließen“, heißt es auf der Internetseite der WKO

Gewerbliche Schutzrechte am Beispiel Vöslauer

Was unter gewerblichen Schutzrechten in der Praxis zu verstehen ist, erläutert Rechtsanwalt Dr. Michael Horak am Beispiel der Mineralwasserflasche von Vöslauer: „Der Verschluss ist eine technische Erfindung und kann – Neuheit vorausgesetzt – durch Patente geschützt werden. An Logo, Schriftzug und Flaschendesign können Markenrechte bestehen, an Logo und Ettikettengestaltung auch Urheberrechte. Der Musterschutz wiederum sorgt dafür, dass das Flaschendesign nicht einfach kopiert werden darf“, so der Experte.

Das Beispiel zeigt, dass ein scheinbar simpler Gebrauchsgegenstand wie eine Mineralwasserflasche alle Facetten des geistigen Eigentums beinhalten kann. Umgelegt auf die Praxis bedeutet dies:

    • Marke = Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen
    • Patent = technische Erfindung
    • Design = äußeres Erscheinungsbild von Massenartikeln
    • Urheberrecht = kreative Werke

Rechtsstreit um den Goldhasen

Dass es Streitigkeiten um geistiges Eigentum nicht erst seit dem digitalen Zeitalter gibt, zeigt Horak am Beispiel des Goldhasen: Der burgenländische Konditor Hauswirth hatte den goldigen Schoko-Osterhasen mit der rot-weiß-roten Schleife seit 1951 produziert, jedoch nicht als Marke schützen lassen.

Der Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli hatte sich seinen Goldhasen mit der roten Schleife 2000 rechtlich schützen lassen. 2004 wurde Hauswirth der Verkauf des „rot-weiß-roten“ Goldhasens per einstweiliger Verfügung untersagt. Nach jahrelangem Rechtsstreit entschied der OGH zugunsten der Schweizer. Hauswirth musste seinen Hasen neu einkleiden.

Die Geschichte der Marke

Der Schutz des geistigen Eigentums ist nichts Neues. Bereits im Mittelalter begannen Produzenten, Händler und Handwerker, auf ihren Waren Herkunftsbezeichnungen anzubringen. Die Geschichte der Marke nach unserem heutigen Verständnis begann mit dem Zeitalter der Industrialisierung. Damals fingen die Produzenten an, ihre Produkte durch Wort- und Bildmarken zu kennzeichnen, um sie für den Verbraucher so unterscheidbar zu machen.

In Deutschland trat das erste Markenschutzgesetz 1875 in Kraft. Erster prominenter Anwender ist die Porzellan-Manufaktur Meissen, die ihr Zeichen, die gekreuzten blauen Schwerter, als Bildmarke registrieren ließ.

Michael Horak im Interview

Was hat sich nun durch die Digitalisierung geändert? Das fragte ich Michael Horak nach seinem Vortrag. Hier die Antwort des Experten:

 Durch die Digitalisierung ist es viel einfacher geworden, etwas zu veröffentlichen, zu verbreiten und zu verändern. Der Wunsch, geistiges Eigentum, in dem ja in der Regel viel Aufwand und Kreation steckt, stärker zu schützen, ist daher nachvollziehbar.

Wie ist die neue EU-Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt in dem Zusammenhang zu beurteilen?

Besonders kontrovers diskutiert wurde, dass Anbieter von Plattformen wie Youtube in Zukunft schneller für Rechtsverletzungen durch ihre User selbst verantwortlich werden können und dagegen Vorsorge treffen müssen. Praktisch lässt sich dies nur mit Upload-Filtern umsetzen, die rechtlich geschützte Inhalte (z.B. Lieder oder Filme) erkennen und die Veröffentlichung verhindern. Es besteht die – durchaus berechtigte – Sorge, dass diese Filter rechtlich diffizile Nuancen nicht erkennen und im Zweifelsfall eine Veröffentlichung verhindern. So könnten rechtlich an sich zulässige Zitate oder Satire technisch verhindert werden.

Was raten Sie konkret den Nutzerinnen und Nutzern sozialer Medien? Was ist erlaubt und worauf sollen sie besonders achten?

Am wichtigsten ist das Bewusstsein, dass Fotos, Grafiken oder Texte geschützt sind und nicht einfach genutzt werden dürfen. Dies gilt nicht nur für anerkannte Kunst, wir alle haben durch Fotos und Schulaufsätze schon urheberrechtliche Leistungen geschaffen. Im rein privaten nicht-kommerziellen Bereich sind Vervielfältigungen gestattet, nicht aber z.B. das Veröffentlichen im Internet. Solche privaten Fehltritte werden meist nicht verfolgt, bei jeder beruflichen Nutzung ist dies aber tabu. Hier sollte man nur auf lizenzierte Inhalte zurückgreifen, etwa Fotos von Agenturen, und dabei auf die Einhaltung der Lizenzbedingungen achten.

Dr. Michael Horak ist Jus-Absolvent der Universität Salzburg und Rechtsanwalt in Wien. Er ist Spezialist für Intellectual Property.

Alumni Club Universität Salzburg in Wien

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Der Alumni Club Universität Salzburg ist ein Netzwerk aus Absolventinnen und Absolventen. In Wien betreibt er – ebenso wie in anderen Städten – Aussenstellen, sogenannte Chapters. Sie werden von Ambassadors ehrenamtlich betreut. In Wien habe ich diese Funktion gemeinsam mit meinem Fellow Ambassador Prof. Dr. Max Schachner inne. Zu unseren Aufgaben gehört die regelmäßige Organisation von Alumni-Stammtischen, um die Vernetzung zu fördern. Der Impulsvortrag von Dr. Michael Horak fand kürzlich im Rahmen eines solchen Netzwerktreffens statt.

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Den stimmungsvollen Rahmen für das Netzwerktreffen bot Villa Maria Kreta Kulinarisch, Genussladen und Mezedes-Bar in Wien Josefstadt.

Fotos: © Dr. Neureiter-PR

Blogbeitrag: © Sigrid Neureiter